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GEBÄUDEVERSICHERUNG MIT ELEMENTARVERSICHERUNG

Elementarschadenversicherung für's Gebäude

Viele Hauseigentümer wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie glauben mit ihrer Wohngebäudeversicherung das Haus gegen alle gängigen Schäden und Risiken abgesichert zu haben. Doch bezogen auf Naturgefahren wie Starkregen, Hochwasser, aber auch Schneedruck, Lawinen (aus Schnee oder Erde; sprich Erdrutsch) und einige Risiken stimmt das nicht. Alle vorgenannten Risiken und daraus resultierenden Schäden am Gebäude sind nur dann in der Wohngebäudeversicherung gedeckt, wenn diese mit einer Elementarversicherung (Elementarschadenversicherung) ergänzt ist. Es handelt sich bei vorgenannten Risiken nämlich um sogenannte Elementarschäden. Und diese Schäden bzw. die Kosten für die Reparatur, Beseitigung und Sanierung solcher Schäden, sind in gängigen einfachen alten Verträgen zur Wohngebäudeversicherung in den seltensten Fällen inkludiert.

Elementarschaden versichern

Elementarversicherung
Elementarschäden versichern in Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung (© nmann77 / stock.adobe.com)

Elementarversicherung als Zusatzbaustein

Sowohl in der Hausrat- als auch in der Gebäudeversicherung kann man Elementarschäden aus Naturgefahren bei den meisten Versicherern gegen Mehrbeitrag versichern. Wer nicht gerade an einem Fluss wohnt, für ist die Absicherung von Hochwasser als Elementarschaden sicherlich nicht so relevant. Gerade aber Starkregen ist ein Risiko und immer häufiger auftretendes Schaden-Ereignis, von dem fast alle Regionen in Deutschland ausnahmslos betroffen sind.

Wer für sein Gebäude einen umfassenden Versicherungsschutz haben möchte, tut gut daran, die Komponente der Elementarversicherung zur Wohngebäudeversicherung hinzuzubuchen.

Wer seine alte Haus-Versicherung wechseln möchte, kann auf diversen Portalen verschiedene Angebote vergleichen. Einer der seriösesten Ratgeber ist und bleibt dabei die Stiftung Warentest, die auch immer wieder auf die Bedeutung der Elementarschadenversicherung in Deutschland hinweist. In einem großen Test und Vergleich Ende 2018 hat die Stiftung Warentest über 100 Versicherer bzw. Tarife zur Gebäudeversicherung unter die Lupe genommen - mit und ohne Elementarversicherung als Ergänzung. Die Experten prüften sehr genau, in welchem Umfang welche Schäden versichert sind. Beim Vergleichen der Leistungsbestandteile, detaillierten Versicherungsbedingungen und Kosten für die Versicherung von Elementarschäden wie Starkregen fiel auf, dass die Preise sich teilweise um viele Hundert Euro unterschieden. Relativ gut schnitten folgende Tarife ab:

Allianz Wohngebäudeversicherung SicherheitPlus
• Bayerische Prestige
• Bruderhilfe Classic
Bruderhilfe Classic Plus
• Concordia Basis-Plus
• DEVK Eisenbahn Premium-Schutz
DEVK Premium Schutz
• Ergo KT2017WG Premium
• Grundeigentümer Versicherung Basis-, Plus-, Elementarschutz
• Grundeigentümer Basis-, Plus-, Technik-, Elementarschutz
• Grundeigentümer Basis-, Plus-, Wasser-, Garten-, Technik-, Elementarschutz
• HUK24 Classic
• HUK24 Classic Plus
• HUK-Coburg Allgemeine Classic
• HUK Coburg Allgemeine Classic Plus
• Interrisk XXL
• Waldenburger Premium
• Zurich PrivatSchutz Top
• Medien Premium
• Alte Leipziger Comfort
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Hochwasser zählt zu Elementarschäden

Hochwasserschaden
Hochwasser gilt als Elementarschaden - ohne den Einschluss einer Elementarversicherung in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bleibt man auf den Kosten für derlei Wasserschäden sitzen (© AnimaFlora PicsStock / stock.adobe.com)

Welche Naturgefahren sind versichert?

Natürlich muss man jedes einzelne Angebot, jeden einzelnen Vertrag prüfen, welche Risiken für das Haus / Gebäude konkret in welchem Umfang versichert sind. Klassischerweise deckt die Elementarversicherung aber folgende Schäden bzw. Schaden-Ursachen ab:

• Starkregen
• Erdbeben
• Schneedruck
• Lawinen
• Erdrutsch
• Erdsenkung
• Vulkanausbruch
• Rückstau

Zu den typischen Fragen à la "Was zahlt die Elementarschadenversicherung?" weisen die Ratgeber der Stiftung Warentest aber auch darauf hin:

"Manche Naturgefahren sind kaum versicher­bar. Für Schäden nach einer Sturm­flut bietet beispiels­weise kaum ein Elementarschaden­versicherer Schutz an. Auch Schäden durch Grund­wasser sind üblicher­weise nur gedeckt, wenn Grund­wasser an die Erdoberfläche austritt und eine Über­schwemmung verursacht. Sind die Kellerwände infolge eines Grund­wasser­anstiegs feucht, springt der Versicherer in der Regel nicht ein. Außerdem ist in den meisten Bedingungen eine Über­schwemmung definiert als „Über­flutung von Grund und Boden“. Das heißt: Flachdächer, Balkone und Terrassen gehören nicht zu den versicherten Gebäude­teilen." (https://www.test.de/Unwetterfolgen-Welche-Versicherung-zahlt-4276391-5024017/)

Ein typischer Schaden, den viele Verbraucher sich gar nicht so recht vorstellen können, verbirgt sich hinter dem Begriff "Rückstau". Was ist damit gemeint? - Das Problem: Massiver Starkregen kann schnell zu überforderter Kanalisation führen. Die Gullis und unterirdischen Abwasserleitungen der Kanalisation können die Massen an plötzlich vom Himmel kommenden Wasser nicht mehr aufnehmen und ableiten. Das Wasser staut sich zurück, kommt aus den Gullis wieder hoch, der Wasserspiegel auf der Straße steigt. Wenn das eigene Grundstück ungünstig liegt (schräg abfallend von der Straße oder Gulli-Position), dann läuft einem aufgrund der überforderten Kanalisation "das Grundstück voll". Und gern läuft das Wasser dann in Keller-Niedergänge oder gar Terrassentüren oder Haustüren rein - mit oftmals großem finanziellen Schaden. Und da Rückstau in Verträgen zur Gebäudeversicherung ohne Elementarversicherung als Risiko bzw. Schadenursache nicht versichert ist, bleibt man auf dem Schaden und den Kosten sitzen. Die Versicherung zahlt nicht.

Hausratversicherung mit Elementarschäden-Deckung

In vielen Ratgeber-Artikel kann man lesen, dass der Naturgefahren-Schutz der Elementarschadenversicherung vor allen Dingen im Kontext der Wohngebäudeversicherung wichtig ist. Doch Elementarschäden lassen sich auch als Zusatzleistung im Rahmen der Hausratversicherung (zusätzlich) versichern. Denn: Wenn das Wasser aufgrund von Starkregen, Hochwasser oder Rückstau erst mal in das Haus läuft, sind ja nicht nur das Mauerwerk im Haus betroffen, sondern auch allerlei Hausrat. Bodenbeläge sind dahin (z.B. ist das Laminat aufgequollen), elektrische Geräte wie der Saugroboter oder die in Bodennähe stehende Stereoanlage samt Lautsprecher sind dahin, die Couch hat Wasserschäden etc. pp.

Auch wenn Schäden am Haus selbst in der Regel höhere Kosten als die Schäden am Hausrat verursachen: Man sollte sich ruhig fragen, wie teuer es wohl wäre, wenn im Haus 10cm hoch das Wasser steht. Und sich fragen: Will ich für die Absicherung von Schäden durch Starkregen & Co. nicht lieber ein paar Euro mehr ausgeben für eine Hausratversicherung mit Elementarschaden-Deckung? - Dank der vielen Ratgeber und Vergleichsportale ist es ja auch nicht mehr so schwer, Angebote zur Hausrat zu vergleichen und eine gute und günstige Hausratversicherung mit Elementarschadenschutz zu finden. Und wenn man dann noch eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherung hat, ist das eigene Hab und Gut rund um die "eigenen vier Wände" ziemlich gut versichert.

Quellen und weiterführende Ressourcen und Ratgeber

• Immer mehr Unwetter-Schäden in Deutschland: Themenseite bei zeit.de
• Gebäudeversicherung und Hausratversicherung mit Elementarschadenversicherung: huk.de
• Sachverständigen-Gutachten: Wasserschaden Gebäudeversicherung Gutachter
Rückstau-Schäden oft nicht abgedeckt in Wohngebäudeversicherung
Wasserschadenortung durch Leckortungsfirma
• Ratgeber zu Elementarschäden: ndr.de
Wasserschadensanierung / -beseitigung, Deutsche Schadenshilfe
Versicherungsschutz für Elementarschäden, verbraucherzentrale.de
Elementarschadenversicherung Feuersozietät

Elementarschadenversicherung

Elementarschadenversicherung Eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch extreme Naturereignisse verursacht ...







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