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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: ARTEN, TARIFE, VERGLEICHE

Wichtig für jeden: die Haftpflicht...

Bei der Haftpflichtversicherung werden die Versicherten vor den finanziellen Folgen in Bezug auf Schadensersatzforderungen seitens Dritter abgesichert. Die Haftpflicht von Personen ist grundsätzlich gesetzlich verankert und besagt, dass jeder dazu verpflichtet ist, einen Schaden zu beheben, den er einem Dritten zugefügt hat.

Im konkreten Schadensfall prüft die Versicherung zuerst, ob seitens des Geschädigten überhaupt ein berechtigter Anspruch vorliegt. Ist dies gegeben, kommt sie für all jene Schäden auf, die einerseits an Personen, andererseits an konkreten Sachen gegeben sind. Die Grenze der Schadensdeckung ist in den Statuten des Versicherungsvertrages verankert. Sie ist nicht innerhalb eines Versicherungsunternehmens einheitlich, sondern bemisst sich an den Kundenwünschen. Je höher die Deckungsgrenze angesetzt sein soll, desto höher fallen auch die Beitragszahlungen aus.

Innerhalb der Haftpflichtversicherung bestehen verschiedene Kategorien, die unterschiedliche Bereiche von Schadensfällen eingrenzen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch die mit ihm in einem Haushalt lebende Familie, hierbei regulär den Ehepartner, sowie die Kinder. Dieser Schutz ist auch für unverheiratete Lebenspartner möglich.

Bei der Haus- und Grundstückhaftpflicht ist einerseits der Besitzer des Hauses im Falle einer Eigennutzung, als auch im Falle einer Vermieterfunktion abgesichert.

Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz für die Schäden, die im Kontext der Ausübungen der beruflichen Tätigkeit entstehen können und so weiter.

Besser eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen!

Damit Haftungsfälle nicht die Kehle zuschnüren...
Auch wenn die Haftpflichtversicherung - von einzelnen Ausnahmnen abgesehen - rechtlich nicht vorgeschrieben ist: ohne eine Haftpflichtversicherung kann so mancher Schaden, den Sie jemandem zugefügt haben, finanziell heftige Konsequenzen für Sie haben. Ein durchschnittlicher Verbraucher ist häufig gar nicht in der Lage, die finanziellen Folgen eines konkreten Haftungsfalls aus der privaten Liquidität zu bestreiten - ohne Haftpflichtversicherung droht hier schnell die persönliche Insolvenz. Um das zu vermeiden, sollte jeder für die relevanten Haftungsrisiken eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.

Wann Haftpflichtversicherungen nicht zahlen

Die Haftpflichtversicherung deckt im Übrigen in der Regel keine Schäden, die durch vorsätzliches Handeln des Versicherten entstehen. Bezüglich der Versicherungstarife wird zwischen jenen mit Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung unterschieden. Bei der Selbstbeteiligung greift die Deckung erst ab einer vorab vertraglich vereinbarten Schadenshöhe. Im Gegenzug sind die Beiträge der Versicherung hierbei deutlich günstiger.

Die Haftpflichtversicherung muss für einen Mindestzeitraum von einem Kalenderjahr abgeschlossen werden. Ohne rechtzeitige Kündigung erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

Arten der Haftpflichtversicherung

Bauherren Haftpflichtversicherung Für besondere Personengruppen bestehen im Versicherungsbereich spezielle Angebote, wie diese ihre...

Berufshaftpflichtversicherung Im Bereich der Haftpflichtversicherungen gibt es recht allgemein gültige Versicherungen, wie zum ...

Arbeitgeberhaftpflichtversicherung Eine Arbeitgeberhaftpflicht tritt immer dann ein, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflic...

Betriebshaftpflichtversicherung Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert eine Firma gegen Schadensersatzansprüche ab, die Dri...

Gewerbehaftpflicht Im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, ob als Einzelunternehmer oder als Kopf eines ganzen Teams...

Grundbesitzerhaftpflicht Wer Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist der muss bestimmte Versicherungen abschließen,...

Jagdhaftpflicht Wie jeder weiß, ist für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs auf unseren Straßen eine Haftpflichtvers...

Privat-Haftpflichtversicherung Eine freiwillige Privat-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer sowie ggf. auch s...

Familienhaftpflichtversicherung Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsformen im Alltag. Sie schützt...

Haushaftpflicht Eine Haushaftpflicht ist eine fast unumgängliche Versicherung für jeden Hausbesitzer oder Besitze...

Bootshaftpflichtversicherung Der Fahrer oder Besitzer eines Bootes haftet für alle Schäden, die einem Dritten durch den Betrie...

Diensthaftpflicht Die Diensthaftpflichtversicherung wird auch als Amtshaftpflichtversicherung bezeichnet. Sie dient...

Umwelt-Haftpflicht-Versicherung Eine Umwelt-Haftpflicht-Versicherung dient der Absicherung von Unternehmen gegen Schadenersatzans...

Skipper-Haftpflichtversicherung Freizeitskipper auf einem Segel- oder Motorboot zu sein, gefällt heutzutage vielen Menschen. Die ...

Vermögenshaftpflicht Die Vermögenshaftpflicht oder noch genauer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Polic...

Medien-Haftpflichtversicherung Wer seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Medien nachgeht, muss beinahe täglich mit Haftung...

Veranstalter Haftpflichtversicherung Große Volksfeste wie das Oktoberfest oder der Hamburger Dom sind beinahe jedem bekannt. Nur wenig...

Haftpflichtversicherer Eine der wichtigsten Versicherungen für Personen und Gegenstände ist die Haftpflichtversicherung....


Stichwort: Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung ist das Gegenstück zur Verschuldenshaftung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Schädigers durch den Geschädigten ist normalerweise, dass der Schädiger den Schaden schuldhaft verursacht hat. Es muss also vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt haben. Nur dann kann er für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Nun gibt es Fälle, in denen eine Person lediglich die Ursache für den Eintritt eines Schadens gesetzt hat, ohne aber selbst schuldhaft gehandelt zu haben. Wenn der Halter eines Kraftfahrzeuges eine andere Person mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen lässt und der Fahrer in einen Unfall verwickelt wird, trifft ihn kein direktes Verschulden. Zwar hat dann der Fahrer den Unfall verschuldet. Kann dieser aber nicht ermittelt werden oder ist zahlungsunfähig und ist das Fahrzeug auch nicht versichert, würde der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleiben. Der Halter könnte sich ebenfalls entlasten, mit der Behauptung, er sei nicht gefahren.

Um in diesen Fällen eine verantwortliche Person in die Haftung nehmen zu können, bestimmt das Gesetz eine Gefährdungshaftung. Es genügt, dass die betreffende Person eine Gefahrenquelle geschaffen hat, die ein potentielles Gefahrenrisiko in sich birgt. Wenn sich dieses Risiko dann verwirklicht und ein Dritter geschädigt wird, haftet diese Person. Der Fahrzeughalter kann sich allerdings dann wieder entlasten, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis eingetreten ist. Es muss sich dabei im Regelfall um ein betriebsfremdes Ereignis handeln, das auch durch die äußerste Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können. Die Anforderungen hieran sind sehr streng.

Die Gefährdungshaftung besteht auch für den Halter eines Hundes oder eines Pferdes. Allein durch den Umstand, dass ein Tier gehalten wird und sich das potentiell immer bestehende Risiko eines Schadens realisiert, wird die Haftung begründet. Wenn der Hund einen Radfahrer zu Fall bringt, soll sich der Halter nicht damit herausreden dürfen, er habe das Verhalten des Hundes nicht beeinflussen können. Genauso haftet ein Unternehmen, das eine Produktionsanlage betreibt, für durch den Betrieb der Anlage eintretende Umweltschäden. Der Eigentümer eines Hauses ist dafür verantwortlich, dass sein Haus so instandgehalten wird, dass niemand verletzt wird. Auch hier ist eine Entlastung möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Schadenseintritt unabwendbar und unvorhersehbar war und alles menschenmögliche getan wurde, eine Schadenssituation zu vermeiden.


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