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STERBEGELDVERSICHERUNG

Rechenbeispiel zur Sterbegeldversicherung

Viele, gerade ältere Menschen haben das Bedürfnis, ihren Todesfall gegenüber ihren Nachkommen abzusichern, haben es aber versäumt, rechtzeitig durch private Vorsorge ein entsprechendes Vermögen aufzubauen. Für all diese Menschen, und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Risikolebensversicherung bekommen können, haben die Versicherungsgesellschaften sich ein passendes Produkt einfallen lassen - die Sterbegeldversicherung.

Bei einer Sterbegeldversicherung werden klassischerweise keine, oder nur sehr wenige, Gesundheitsfragen gestellt, sodass fast jeder sie abschließen kann. Direkt nach dem Abschluss (üblicherweise während der ersten zwei Jahre) werden nur die Beiträge erstattet, wenn die versicherte Person verstirbt. Ab dem dritten Jahr greift jedoch die vereinbarte Versicherungssumme und bleibt auch lebenslang bestehen.

Grundsätzlich kann man also sagen, dass JEDE Sterbegeldversicherung auch irgendwann einmal ausgezahlt werden muss. Wie aber kann sich eine Sterbegeldversicherung dann für die Versicherungsgesellschaft rechnen? Nun, bei einer Sterbegeldversicherung ist es so, dass der Beitrag, den der Versicherungsnehmer zu bezahlen hat, stets so kalkuliert ist, dass die Versicherungssumme während seiner Lebenszeit problemlos eingezahlt werden kann. Hierzu betrachtet man bei jeder Sterbegeldversicherung das statistische Alter, dass Menschen des Geschlechtes der versicherten Person im Schnitt erreichen. Ist das z.B. 84, dann geht die Sterbegeldversicherung, unter Einrechnung eines Risikopuffers, von z.B. dem 80. Lebensjahr aus. Um den Beitrag der Sterbegeldversicherung zu berechnen, wird also die gewünschte Versicherungssumme einfach auf die verbleibenden Jahre aufgeteilt. Nehmen wir an, die Person ist 60 Jahre alt, sind das also 20 Jahre. Möchte diese Person mit der Sterbegeldversicherung nun 5000 Euro absichern, ergibt sich folgende Rechnung: 5000 Euro / 20 Jahre / 12 Monate = 20,83 Euro Beitrag. Die Versicherungsgesellschaft geht in ihren Berechnungen also davon aus, dass die versicherte Person solange wird zahlen können, bis sie die Summe, die als Todesfallschutz gewährt wird, selber erspart hat - die Zinsen und Erträge aus der Arbeit mit dem Geld fließen jedoch der Versicherung zu.

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